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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Das Vertragsverhältnis zwischen mir, Sybilla Völk, im nachstehenden Text als "BewusstSeinsFactory" genannt, und den Klienten regeln die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch AGB genannt. Wenn ein Klient die Dienste meiner „BewusstSeinsFactory“ nutzt, ist er mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden und wird die nachstehenden Hinweise stets beachten.

 

2. Der Klient versichert, das 18. Lebensjahr bereits vollendet zu haben. Minderjährigen ist die Inanspruchnahme der Dienste nur mit Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten gestattet.

 

3. Die Inanspruchnahme meiner Dienste ersetzt nicht den Besuch beim Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Der Klient wird laufend selber prüfen, ob eine Behandlung bei einem anderen Fachmann erforderlich ist. Er versichert, an keinen psychischen, physischen oder organischen Krankheiten zu leiden, von denen er sich Heilung in meiner „BewusstSeinsFactory“ verspricht. Der Klient versichert ferner, dass er sich vorher hinreichend hat untersuchen lassen. Jeder Klient bestätigt, dass er meine Dienste aus freiem Willen in Anspruch nimmt, und die volle Verantwortung für sich und seine Gesundheit übernimmt. Jeder Klient bestimmt selbst, wie weit er sich auf die Prozesse der Selbsterfahrung und Selbstheilung und auf Veränderungen einlässt. Die „BewusstSeinsFactory“  übernimmt dafür keinerlei Verantwortung.

 

4. Die „BewusstSeinsFactory“  gibt keine Heilversprechen ab, stellt keine medizinischen Diagnosen, und verabreicht weder Medikamente noch werden Therapien verordnet. Die „BewusstSeinsFactory“  bietet daneben den Klienten die Gelegenheit, über spirituelle oder naturheilkundliche Themen Gespräche zu führen, über die beiderseits Stillschweigen gewahrt werden wird. Die Tätigkeit basiert auf Energiearbeit ohne Verpflichtung, irgendeinen Behandlungs- oder Heilerfolg herbei zu führen. Hiermit weist die „BewusstSeinsFactory“  auf ein Urteil vom OLG Stuttgart (AZ 7 U 191/09 vom 8. April 2010) hin. Die Grundlage der Tätigkeit der „BewusstSeinsFactory“  beruht also auf den Freiheits-, Glaubens- und Informationsrechten des Grundgesetzes.

 

5. Die Dienste werden in der Regel in den Räumen der „BewusstSeinsFactory“  innerhalb eines Kalendertags erbracht. Elektronische Kommunikation oder fernmündliche Sitzungen sind in keinem Fall geschuldet. Anspruch auf die Führung oder Fortführung von Gesprächen und die Inanspruchnahme der Dienste der „BewusstSeinsFactory“  besteht (vor Bezahlung derselben) nicht. Die „BewusstSeinsFactory“  ist berechtigt, Daten der Klienten zu speichern.

 

6. Die Tätigkeit der „BewusstSeinsFactory“  fällt nicht unter das Heilpraktikergesetz (Hierzu wird auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 1 BvR 784/03 hingewiesen). Die erteilten Auskünfte stellen die persönliche spirituelle Einstellung der „BewusstSeinsFactory“  dar.

 

7. Die Gespräche mit mir und deren Auskünfte sind kostenpflichtig, da den Klienten Zeit und Gelegenheit für ein Gespräch zur Verfügung gestellt wird. Für diese Zeit wird ein Entgelt je angefangene Viertelstunde erhoben. Die angegebenen Entgelte verstehen sich als Endpreise inklusive der geltenden Umsatzsteuer und inklusive Büro- und Sachkosten, aber ohne Reisekosten. Bitte beachten Sie: Als Kleinunternehmerin nach § 19 Umsatzsteuergesetz unterliege ich nicht der Umsatzsteuer. Deshalb weise ich keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen aus. Die „BewusstSeinsFactory“  legt die Honorare fest und ändert diese frühestens alle 6 Monate.

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8. Ein vereinbarter Termin kann bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Für nicht fristgerecht abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine darf die „BewusstSeinsFactory“  die Hälfte der dafür anfallenden Vergütung in Rechnung stellen.

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Schön, dass du da bist, in meiner Praxis für bewusstes Sein!

​© 2020 by BewusstSeinsFactory 

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